🏛️Programm
BAFA STARK (Novelle Aug. 2024)
💶Förderquote
bis 90 % (Kat. 1–11)
🏭Kat. 12 KMU
bis 40 % (kleine U.)
📊Max. Beihilfe
200 Mio. EUR (C-Gebiet)
📅Laufzeit
bis 31. Dezember 2038
📍Fördergebiet
Lausitz · Mitteldeutschland · Rheinland
Was ist das STARK-Programm?
Das STARK-Programm (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) ist eines der größten Strukturwandel-Programme Deutschlands. Rechtsgrundlage ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (InvKG) — Teil des 26-Milliarden-Euro-Pakets des Bundes für die Kohleregionen bis 2038. Administriert wird das Programm vom BAFA (Kategorien 1–11) und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Kategorie 12). Im März 2026 hat das BAFA den 400. Zuwendungsbescheid erteilt — das Programm ist aktiv und bewilligt laufend. STARK ist Teil des umfangreichen BAFA-Förderportfolios, das auch Programme wie das EEW für Energieeffizienz umfasst.
Die 12 Förderkategorien im Detail
STARK deckt mit seinen 12 Kategorien ein breites Spektrum an Maßnahmen für den Strukturwandel ab. Die Kategorien 1 bis 11 sind seit Programmstart etabliert, Kategorie 12 kam mit der Novelle vom 13. August 2024 hinzu.
Kategorien 1–7: Wissenstransfer, Beratung und Qualifikation
Die ersten sieben Kategorien zielen auf den Aufbau von Wissen, Netzwerken und Kompetenzen in den Kohleregionen. Vernetzung (Kat. 1) fördert den Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen, Forschung und Verwaltung. Wissens- und Technologietransfer (Kat. 2) finanziert den Transfer von Forschungsergebnissen in die regionale Wirtschaft. Beratung (Kat. 3) unterstützt KMU bei der strategischen Neuausrichtung. Qualifikation und Weiterbildung (Kat. 4) fördert die Umschulung und Höherqualifizierung von Beschäftigten. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen (Kat. 5) adressiert kommunale Infrastruktur. Planungskapazitäten (Kat. 6) stärkt die strategische Planungsfähigkeit der Regionen. Gemeinsinn und Zukunftsverständnis (Kat. 7) fördert Projekte, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine positive Zukunftsperspektive schaffen. Für alle sieben Kategorien beträgt die Förderquote bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Kategorien 8–11: Außenwirtschaft, Forschung und Innovation
Außenwirtschaft (Kat. 8, bis 80 %) unterstützt die internationale Markterschließung für Unternehmen in Kohleregionen. Wissenschaftliche Begleitung (Kat. 9, bis 70 %) finanziert die Evaluation und Begleitforschung des Strukturwandels. Stärkung unternehmerischen Handelns (Kat. 10, bis 90 %) fördert Gründungen, Nachfolgen und unternehmerische Initiativen. Innovative Ansätze (Kat. 11, bis 90 %) deckt neuartige Projekte ab, die sich nicht eindeutig einer der anderen Kategorien zuordnen lassen — beispielsweise Living Labs, Reallabore oder experimentelle Ansätze zur regionalen Wirtschaftsentwicklung.
Kategorie 12: Transformationstechnologien — der Gamechanger
Die Novelle vom 13. August 2024 hat mit Kategorie 12 erstmals eine rein investive Förderkomponente eingeführt. Gefördert wird der Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für sechs Technologiebereiche: Batterien und Batteriespeicher, Solarpaneele und Photovoltaik-Komponenten, Windturbinen und deren Schlüsselkomponenten, Wärmepumpen und Geothermie-Ausrüstung, Elektrolyseure für die Wasserstoffproduktion sowie CCUS-Ausrüstung (CO₂-Abscheidung, Nutzung und Speicherung). Darüber hinaus sind die Herstellung von Schlüsselkomponenten für diese Technologien und die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe förderfähig. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 40 % für kleine Unternehmen und bis zu 30 % für mittlere Unternehmen. In C-Fördergebieten (wirtschaftlich benachteiligte Regionen nach EU-Beihilferecht) kann die maximale Beihilfe auf bis zu 200 Mio. EUR pro Unternehmen angehoben werden. Die Mindestinvestition liegt bei 500.000 EUR für KMU und 1 Mio. EUR für große Unternehmen. Projektträger für Kategorie 12 ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in Berlin.
Förderquoten im Überblick
Die Förderquoten unterscheiden sich erheblich nach Kategorie: Kategorien 1–7 und 10–11 bieten bis zu 90 % Zuschuss — ein in der deutschen Förderlandschaft außergewöhnlich hoher Wert. Kategorie 8 (Außenwirtschaft) fördert mit bis zu 80 %, Kategorie 9 (wissenschaftliche Begleitung) mit bis zu 70 %. Bei Kategorie 12 richtet sich die Quote nach der Unternehmensgröße und dem Standort. Der Eigenanteil beträgt in allen Kategorien mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Für KMU, die ergänzend in Energieeffizienz investieren wollen, kann das BAFA EEW-Programm eine sinnvolle Kombination sein.
Fördergebiete: Lausitz, Mitteldeutschland und Rheinland
Das STARK-Programm richtet sich an Akteure in drei Kohlerevieren und an Kohlekraftwerkstandorten bundesweit. Das Lausitzer Revier umfasst Teile von Brandenburg (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Stadt Cottbus) und Sachsen (Landkreise Bautzen und Görlitz). Das Mitteldeutsche Revier erstreckt sich über Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Mansfeld-Südharz), Sachsen (Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig) und Thüringen (Altenburger Land). Das Rheinische Revier liegt in NRW (Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach). Zusätzlich sind Kohlekraftwerkstandorte in weiteren Bundesländern antragsberechtigt — darunter Standorte in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und dem Saarland.
Antrag und Verfahren
Kategorien 1–11: Direktantrag beim BAFA
Für die Kategorien 1–11 erfolgt die Antragstellung direkt über das easy-Online-Portal beim BAFA. Anträge können laufend eingereicht werden — es gibt keine festen Stichtage. Das BAFA prüft die formale und inhaltliche Förderfähigkeit. Vor der Bewilligung holt das BAFA ein Votum des jeweiligen Bundeslandes ein. Projektlaufzeit: in der Regel bis zu 4 Jahre, verlängerbar.
Kategorie 12: Zweistufiges Verfahren über VDI/VDE-IT
Für Kategorie 12 gilt ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze (max. 20 DIN-A4-Seiten) beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht. Die Skizze muss die strukturpolitische Wirksamkeit, das Marktpotenzial der herzustellenden Technologie, einen belastbaren Finanzierungsplan und ein Verwertungskonzept darlegen. Zusätzlich ist eine Stellungnahme des Bundeslands erforderlich. Erst nach positiver Bewertung der Skizze und positivem Landes-Votum erfolgt die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag über easy-Online. Die Bewertungskriterien orientieren sich am Net Zero Industry Act (NZIA) der EU und der European Critical Raw Materials Regulation.
Vorzeitigkeitsverbot und wichtige Regeln
Entscheidend für alle Kategorien: Vor Projektbeginn dürfen keine rechtsverbindlichen Bestellungen, Lieferverträge oder Bauarbeiten getätigt werden (Vorzeitigkeitsverbot). Planungsleistungen und Machbarkeitsstudien sind hiervon ausgenommen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Auszahlungen erfolgen im Erstattungsverfahren nach Vorlage von Belegen. Der Zuwendungsempfänger ist zur Zwischenberichterstattung und einem abschließenden Verwendungsnachweis verpflichtet.
Für wen ist STARK relevant?
Bei Unternehmen stehen KMU im Fokus — aber auch Kommunen, Hochschulen, Vereine und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Für Cleantech-KMU in den Kohleregionen ist Kategorie 12 besonders attraktiv: Wer Produktionskapazitäten für grüne Technologien aufbauen will, kann bis zu 40 % der Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Unternehmen, die zusätzlich F&E-Vorhaben planen, sollten auch das ZIM-Programm prüfen — die Programme lassen sich strategisch kombinieren. VO Sustain prüft, ob Ihr Standort in einem Fördergebiet liegt, und begleitet von der Skizze bis zum Verwendungsnachweis. Mehr zu unserem Beratungsansatz erfahren Sie auf unserer Seite zur Förderberatung.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html
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