🏛️Fördergeber
BAFA
💶Max. Förderquote
bis zu 55% (inkl. KMU-Bonus)
📊Mindestinvestition
20.000 € netto
⏱Antragsfrist
30. April 2026
✅Förderart
Investitionszuschuss
🏭Zielgruppe
Unternehmen aller Branchen
Antragsfrist
30. April 2026 — noch 46 Tage
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die neue Antragsrunde für das Programm 'Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft' (EEW) geöffnet. Das EEW ist eines der wichtigsten Bundesförderprogramme für Unternehmen, die in Energieeffizienz und Ressourcenschonung investieren wollen — eine ausführliche Übersicht aller BAFA-Programme finden Sie in unserem Überblick zur BAFA-Förderung. Förderfähig sind Investitionen in Prozesswärme, Abwärmenutzung, Druckluftanlagen, Beleuchtung, Kälte- und Klimatechnik und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Programm steht Unternehmen aller Branchen und Größen offen — KMU profitieren jedoch von einem zusätzlichen Bonus auf die Förderquote.
Die vier EEW-Module im Detail
Das EEW gliedert sich in vier Module, die jeweils unterschiedliche Investitionsarten abdecken. Je nach Vorhaben können Unternehmen ein oder mehrere Module kombinieren.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 1 fördert den Austausch oder die Neuanschaffung hocheffizienter Querschnittstechnologien. Dazu zählen elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftsysteme, Wärmerückgewinnungsanlagen sowie effiziente Beleuchtungssysteme. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommt ein Bonus von 10 Prozentpunkten hinzu — damit sind bis zu 50 % erreichbar. Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 Euro netto. Besonders vorteilhaft: In Modul 1 ist kein Energieeinspargutachten erforderlich, sofern die Investition auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen steht.
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Modul 2 adressiert die Umstellung der Prozesswärmebereitstellung auf erneuerbare Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen, die Prozesswärme für industrielle oder gewerbliche Prozesse erzeugen. Die Förderquote liegt bei bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, mit dem KMU-Bonus bei bis zu 55 %. Die Mindestinvestition beträgt 20.000 Euro netto. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % der erzeugten Wärme für Produktionsprozesse genutzt wird — reine Raumheizung ist nicht förderfähig. Modul 2 erfordert ein Energieeinsparkonzept eines zugelassenen Energieberaters.
Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsysteme
Modul 3 fördert Investitionen in Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie die Einführung oder Erweiterung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001. Auch Software-Lösungen für Energiemanagement und die Integration in bestehende Produktionsleitsysteme sind förderfähig. Die Förderquote beträgt bis zu 40 %, mit KMU-Bonus bis zu 50 %. Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 Euro netto. Dieses Modul ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre Energieverbräuche systematisch erfassen und optimieren wollen — häufig die Grundlage für weitergehende Effizienzmaßnahmen.
Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 ist das umfassendste und deckt alle Effizienzmaßnahmen ab, die nicht in die Module 1 bis 3 fallen. Gefördert werden beispielsweise die Optimierung von Produktionsanlagen, Abwärmenutzung, Kältetechnik, Wärmedämmung von Industrieanlagen und die Umstellung auf energieeffiziente Fertigungsverfahren. Die Förderquote beträgt bis zu 40 %, für KMU bis zu 50 %. Ab einer Investitionssumme von 700.000 Euro netto können sogar bis zu 55 % Förderung erreicht werden (inklusive KMU-Bonus). Die Mindestinvestition liegt bei 20.000 Euro netto. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das die erwartete Energieeinsparung quantifiziert.
Förderquoten und KMU-Bonus
Die Basisförderquoten liegen je nach Modul bei 30 bis 45 %. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozentpunkten. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Der KMU-Status muss im Antrag nachgewiesen werden. Bei Modul 4 mit besonders hohen Investitionen (ab 700.000 Euro netto) kann die Gesamtförderquote für KMU bis zu 55 % erreichen — einer der höchsten Zuschuss-Sätze in der deutschen Bundesförderung.
Antragsprozess und Voraussetzungen
Die Antragstellung erfolgt über das easy-Online-Portal des BAFA. Entscheidend ist das Vorzeitigkeitsverbot: Der Förderantrag muss vollständig eingereicht und bestätigt sein, bevor Lieferverträge abgeschlossen oder Bestellungen aufgegeben werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für die Module 2 und 4 ist ein Energieeinsparkonzept eines BAFA-zugelassenen Energieberaters (Energieeffizienz-Expertenliste) erforderlich. Das Konzept muss die Ausgangssituation, die geplante Maßnahme und die erwartete Energieeinsparung in kWh pro Jahr quantifizieren. Die Kosten für das Energieberatungsgutachten selbst sind ebenfalls förderfähig.
Förderfähige und nicht förderfähige Kosten
Förderfähig sind die Anschaffungskosten der Anlagen, Installationskosten, Planungs- und Projektierungskosten sowie Kosten für das Energieeinsparkonzept. Nicht förderfähig sind: Eigenleistungen des Antragstellers, Grundstücks- und Gebäudekosten (außer Wärmedämmung von Industrieanlagen), Betriebskosten, Wartungsverträge, Finanzierungskosten und Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt). Gebrauchte Anlagen sind ebenfalls ausgeschlossen. Bei Ersatzinvestitionen werden nur die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Neuanschaffung gefördert.
Kombination mit Landesförderung
Das EEW-Programm des Bundes lässt sich in vielen Bundesländern mit Landesprogrammen kombinieren — und auch mit dem BAFA STARK-Programm für Kohleregionen, sofern der Unternehmensstandort im Fördergebiet liegt. Für Unternehmen in Sachsen ist beispielsweise eine Kombination mit dem SAB-Programm 'Energie und Klima/2023' möglich. In Thüringen kann das TAB-Programm 'GREEN invest' ergänzend genutzt werden. Wichtig: Die Gesamtförderquote aus Bundes- und Landesmitteln darf die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Eine frühzeitige Abstimmung beider Anträge ist empfehlenswert, da die Förderzusagen aufeinander abgestimmt werden müssen.
Für wen ist das EEW besonders attraktiv?
Besonders profitieren energieintensive Branchen: Metallverarbeitung, Lebensmittelproduktion, Papiererzeugung, Kunststoffverarbeitung, Maschinenbau, Chemie und Glas-/Keramikindustrie. Aber auch Handwerksbetriebe, Hotellerie und Einzelhandel mit hohem Energieverbrauch sind antragsberechtigt. Die häufigsten bewilligten Maßnahmen sind Druckluftsysteme (Modul 1), Wärmepumpen für Prozesswärme (Modul 2) und die Abwärmenutzung in Produktionshallen (Modul 4). Unternehmen, die gleichzeitig ein Energiemanagementsystem einführen (Modul 3) und eine Prozessoptimierung umsetzen (Modul 4), können beide Module parallel beantragen und so den Gesamtnutzen maximieren.
Wie eine erfolgreiche Förderbegleitung in der Praxis aussieht, zeigt unsere Referenz: 60 % Zuschuss für Energieforschung. VO Sustain begleitet Sie vom ersten Energieaudit über die Programmwahl und Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis nach Projektabschluss. Sprechen Sie uns frühzeitig an — idealerweise bevor Sie Angebote einholen, damit das Vorzeitigkeitsverbot gewahrt bleibt.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz_node.html
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