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Marktinfo10. Februar 2026

Neue ZIM-Richtlinie 2025: Höhere Fördersätze für Innovationsnetzwerke

Die neue ZIM-Richtlinie 2025 bringt verbesserte Konditionen für F&E-Kooperationen und Innovationsnetzwerke. Besonders KMU in strukturschwachen Regionen profitieren.

🔬Programm

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

💶Fördersatz KU

bis zu 55%

💶Fördersatz MU

bis zu 45%

📍Regionalbonus

+10 Prozentpunkte (GRW-Gebiet)

🤝Netzwerkgröße

ab 6 Partnerunternehmen

💡Fokus

F&E, Digitalisierung, Nachhaltigkeit

Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWK hat zum 01.01.2025 eine überarbeitete Richtlinie in Kraft gesetzt. Kern der Änderungen: Höhere Fördersätze für Kooperationsprojekte, eine vereinfachte Antragsstellung und erweiterte Förderfähigkeit für Digitalisierungsvorhaben mit Nachhaltigkeitsbezug.

Neu: KMU in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiet) erhalten einen Regionalbonus von bis zu 10 Prozentpunkten auf den Fördersatz. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in Sachsen und Thüringen.

Für Innovationsnetzwerke (wie das SEAWEED DECARBON POLYMER Netzwerk) wurden die Anforderungen an die Netzwerkgröße angepasst: Ab 6 Partnerunternehmen ist eine Förderung des Netzwerkmanagements möglich — bisher lag die Schwelle bei 8 Partnern.

ZIM ist besonders attraktiv, wenn ein Forschungs- oder Technologiepartner (Hochschule, Forschungsinstitut) eingebunden werden kann. Die Förderquoten liegen für kleine Unternehmen bei bis zu 55%, für mittlere Unternehmen bei bis zu 45%.


ZIMInnovationF&ENetzwerkBMWKSachsenThüringen

Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/

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