CSRD-News15. Februar 2026·Von Denis Jänicke

VSME-Standard: Der pragmatische Rahmen für KMU-Nachhaltigkeitsdaten

KMU sind meist nicht direkt CSRD-pflichtig — aber Großkunden fragen ESG-Daten ab. Der VSME-Standard bietet einen schlanken, proportionalen Rahmen mit nur 11 Basis-Datenpunkten.

📋Standard

VSME (EFRAG, Jan. 2026)

📊Datenpunkte

11 im Basismodul (B1–B11)

Pflicht?

Nein — freiwillig für KMU

🔓Prüfung

Selbstdeklaration reicht

🛡️Schutz

Value Chain Cap (Art. 29c/29d)

🚀Vorteil

Wettbewerbsvorteil + Kreditfähigkeit

Warum KMU den VSME kennen sollten

KMU unter 1.000 Mitarbeitenden sind nach Omnibus I (Februar 2026) NICHT direkt CSRD-berichtspflichtig. Aber: Großkunden, Banken und Versicherungen fragen zunehmend Nachhaltigkeitsdaten über die Lieferkette ab. Wer als Zulieferer keine strukturierten ESG-Daten liefern kann, riskiert Wettbewerbsnachteile — nicht wegen gesetzlicher Pflichten, sondern wegen der Marktdynamik. Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-Listed SMEs) des EFRAG bietet dafür einen maßgeschneiderten, schlanken Rahmen. Er wurde im Januar 2026 finalisiert und ist der offizielle Standard, auf den der Value Chain Cap der Omnibus-I-Richtlinie verweist.

Die Modulstruktur: Basic und Comprehensive

Das Basismodul (Basic Module)

Das Basismodul umfasst 11 Datenpunkte (B1–B11), die zusammen ein kompaktes ESG-Profil ergeben. Es verzichtet bewusst auf Scope-3-Emissionen, Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und detaillierte Transition Plans — alles Elemente, die für KMU unverhältnismäßig aufwändig wären. Die 11 Basis-Datenpunkte sind:

B1 Energieverbrauch: Gesamtenergieverbrauch in MWh, aufgeteilt nach Energieträgern (Strom, Gas, Öl, erneuerbare Quellen). B2 Scope-1-Emissionen: Direkte Treibhausgasemissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen in Tonnen CO₂-Äquivalent. B3 Scope-2-Emissionen: Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Fernwärme) in Tonnen CO₂-Äquivalent, nach dem standortbasierten Ansatz. B4 Abfallaufkommen: Gesamtabfallmenge in Tonnen, unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie die Recyclingquote. B5 Wasserverbrauch: Gesamtwasserentnahme in Kubikmetern, differenziert nach Quelle (Leitungswasser, Grundwasser, Oberflächenwasser).

B6 Belegschaftskennzahlen: Anzahl Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente), Geschlechterverteilung und Altersstruktur. B7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Anzahl der Arbeitsunfälle, Unfallrate und arbeitsbedingte Erkrankungen. B8 Vergütung: Verhältnis zwischen höchster und niedrigster Vergütung, Anteil Mitarbeitende mit Tarifbindung. B9 Aus- und Weiterbildung: Durchschnittliche Weiterbildungsstunden pro Mitarbeitendem und Investitionen in Qualifikation. B10 Governance und Compliance: Existenz eines Verhaltenskodex, Anti-Korruptionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsthemen. B11 Nachhaltigkeitsstrategie: Beschreibung der wesentlichen Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen des Unternehmens.

Das Comprehensive Module (Business Partner Module)

Das Comprehensive Module erweitert den Basis-Standard um Datenpunkte, die typischerweise von Großkunden in der Wertschöpfungskette nachgefragt werden. Es umfasst: Scope-3-Emissionen (vorgelagerte Lieferkette und nachgelagerte Nutzung), einen Transition Plan zur Dekarbonisierung mit konkreten Zwischenzielen, Informationen zu Menschenrechtssorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie Angaben zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen, sofern relevant. Das Comprehensive Module ist freiwillig — aber für KMU in der Green Economy, die als 'Enabler' in der Wertschöpfungskette großer Konzerne fungieren, ist es strategisch sinnvoll. Unternehmen, die Scope 3 berichten, positionieren sich als verlässliche Partner für berichtspflichtige Großkunden. Eine Grundlage dafür bietet eine professionelle Nachhaltigkeitsstrategie.

Der Value Chain Cap: Ihr gesetzlicher Schutz

Der Value Chain Information Cap (Art. 29c/29d der Omnibus-I-Richtlinie) schützt KMU gesetzlich vor unverhältnismäßigen Datenanforderungen. Berichtspflichtige Großunternehmen dürfen von Zulieferern mit unter 1.000 Mitarbeitenden nicht mehr Nachhaltigkeitsdaten verlangen als der VSME vorsieht. Im Detail bedeutet das: Das KMU hat ein gesetzliches Ablehnungsrecht — wenn ein Großkunde über den VSME hinausgehende Daten verlangt, kann das KMU dies rechtswirksam ablehnen. Der Großkunde ist verpflichtet, auf dieses Recht hinzuweisen. Eine Selbstdeklaration ohne externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer reicht aus. Es gibt keinen Zwang zur externen Zertifizierung. Der Value Chain Cap gilt ab dem Zeitpunkt der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2026/470 — in Deutschland spätestens ab 19. März 2027.

Praktische Implementierung: So starten KMU

Schritt 1: Datenverfügbarkeit prüfen

Die meisten B1–B11-Daten liegen in KMU bereits vor — in Energieabrechnungen, Personalstatistiken, Abfallentsorgungsnachweisen und Wasserabrechnungen. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Daten sind verfügbar, welche müssen erstmals erhoben werden? Erfahrungsgemäß können KMU 60–70 % der Basis-Datenpunkte aus vorhandenen Unterlagen befüllen.

Schritt 2: Daten strukturiert erfassen

Für die erstmalige Erhebung empfiehlt sich eine einfache Tabellenkalkulation oder ein schlankes ESG-Tool. Entscheidend ist die Konsistenz: Bezugszeitraum (Kalenderjahr oder Geschäftsjahr), Einheiten (MWh, tCO₂e, Tonnen, m³) und Abgrenzungen (Standort vs. Gesamtunternehmen) müssen klar definiert sein. EFRAG stellt Templates bereit, die direkt auf die B1–B11-Struktur abgestimmt sind. Für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen können KMU auf öffentlich verfügbare Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts zurückgreifen.

Schritt 3: Selbstdeklaration erstellen

Die Selbstdeklaration fasst die 11 Datenpunkte in einem standardisierten Format zusammen. Sie wird von der Geschäftsführung unterzeichnet und kann direkt an Großkunden weitergegeben werden — als Antwort auf Lieferketten-Fragebögen oder als proaktives ESG-Profil. Eine externe Prüfung ist nicht erforderlich.

Schritt 4: Lieferverträge anpassen

Ergänzen Sie bestehende und neue Lieferverträge um einen Verweis auf den Value Chain Cap (Art. 29c/29d der Richtlinie 2026/470). Formulierungsvorschlag: 'Nachhaltigkeitsdaten werden gemäß VSME-Standard bereitgestellt. Weitergehende Anforderungen unterliegen dem Value Chain Information Cap.'

Warum trotzdem handeln? Drei strategische Gründe

Erstens: Wer VSME-Daten vorbereitet hat, beantwortet Lieferketten-Fragebögen in Stunden statt Wochen. In der Praxis erhalten KMU zunehmend standardisierte ESG-Fragebögen von Großkunden — oft mit engen Fristen. Ein fertiges VSME-Profil reduziert den Aufwand dramatisch. Zweitens: Banken und Sparkassen bewerten ESG-Readiness zunehmend bei Kreditvergaben und Konditionen. Die BaFin-Leitlinien zur Integration von ESG-Risiken in die Kreditprüfung (seit 2024) führen dazu, dass Unternehmen mit nachweisbarer ESG-Dokumentation bessere Konditionen erhalten. Drittens: Nachhaltigkeitsinvestitionen — etwa in Energieeffizienz, erneuerbare Prozesswärme oder Umweltmanagementsysteme — sind häufig förderfähig. VO Sustain verbindet die CSRD-Beratung mit der Identifikation passender Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene und begleitet von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Selbstdeklaration. Sprechen Sie uns an — wir helfen KMU, ESG-Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig von Fördermitteln zu profitieren.


VSMEESGValue Chain CapNachhaltigkeitLieferkette

Quelle: https://www.efrag.org/Activities/2010191062456827/VSME

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